Gesetze
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Finden mehrere Wahlen nach diesem Gesetz am gleichen Wahltag statt, werden sie als verbundene Wahlen durchgeführt. Hierfür gilt Folgendes:
Für alle Wahlen sind einheitliche Wahlbezirke zu bilden und einheitliche Wählerverzeichnisse mit der Maßgabe zu erstellen, dass die nicht für alle Wahlen Wahlberechtigten gesondert aufgeführt werden;
in jedem Landkreis wird nur ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl und die Landratswahl gewählt;
in jeder Gemeinde wird nur ein gemeinsamer Gemeindewahlausschuss für alle Wahlen gewählt;
die Wahlräume müssen für alle Wahlen dieselben sein;
für alle Wahlen sind gemeinsame Wahlscheine auszustellen;
die Stimmzettel der Wahlen müssen sich in ihrer Farbe voneinander unterscheiden;
bei Briefwahl ist nur ein Wahlbriefumschlag zu verwenden;
die Unterstützungsverzeichnisse werden an demselben Verwaltungsstandort ausgelegt.
Finden am gleichen Wahltag mit einer Wahl nach diesem Gesetz die Wahl zum Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag oder dem Sächsischen Landtag statt, können diese in der Gemeinde organisatorisch miteinander verbunden werden. In diesem Fall gilt Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 4 und 6 entsprechend. Finden am gleichen Wahltag Volks- oder Bürgerentscheide statt, können diese ebenfalls entsprechend mit der Kommunalwahl verbunden werden.
das Verfahren bei gleichzeitiger Durchführung von Kommunalwahlen mit anderen Wahlen oder Abstimmungen; dabei kann, soweit dies für die ordnungsgemäße…
In Absatz 1 werden vor den Wörtern „gilt Folgendes“ die Wörter „werden sie als verbundene Wahlen durchgeführt. Hierfür“ eingefügt.
Bei gleichzeitig durchzuführenden Kommunalwahlen ist ein gemeinsames Wählerverzeichnis für alle Wahlen anzulegen; bei der gleichzeitigen Durchführung mit…
In der Wahlordnung sind besondere Bestimmungen zu treffen über die gemeinsame Durchführung von Gemeinde-, Kreis-, Bürgermeister- und Landratswahlen sowie der…
In Absatz 3 Satz 2 wird der Satzpunkt durch ein Komma und die Angabe „soweit die Wahlen nach § 57 Abs. 2 KomWG miteinander verbunden sind.“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.