Art. 47 Abs. 2a 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Zuständige Behörden, die Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland überwachen, und zuständige Behörden von Kreditinstituten, die derselben…
§ 53cp Abs. 1 KWGZusammenarbeit und Aufsichtskollegien
Die Bundesanstalt arbeitet eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten zusammen, in denen die betreffende Drittstaatengruppe andere…
Art. 48 Abs. 2 Buchst. a 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Informationen erhalten können, die erforderlich sind, um Institute, Finanzholdinggesellschaften und…
Art. 3 Nr. 4 Buchst. b 32011L0089RICHTLINIE 2011/89/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (Text von Bedeutung für den EWR)
Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Informationen erhalten können, die erforderlich sind, um…
Art. 1 Nr. 13 32024L1619RICHTLINIE (EU) 2024/1619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Titel VI erhält folgende Fassung: „TITEL VI KAPITEL 1 ABSCHNITT I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Verbot der Benachteiligung Die Mitgliedstaaten…