§ 12 KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungVorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 MegawattZitatstelle…für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor Inbetriebnahme von neuen KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1 mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 10 Megawatt über die Frage der Zuschlagberechtigung…Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
§ 33a KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungVerordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-AnlagenZitatstelle…Unwirksamkeit des Ausschreibungszuschlags, Über- oder Unterschreiten der Leistungsgrenzen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 sowie bei Entfallen oder Verringerung der Zuschlagszahlung auf null über einen längeren Zeitraum,Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
§ 33b KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungVerordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-SystemeZitatstelle…Unwirksamwerden des Ausschreibungszuschlags, Über- oder Unterschreiten der Leistungsgrenzen des § 5 Absatz 1 Nummer 2 sowie bei Entfallen oder Verringerung der Zuschlagszahlung auf null über einen längeren Zeitraum,Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
§ 6 KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungZuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-AnlagenZitatstelle…Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, besteht nur bei KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 1, Für den Einsatz der KWK-Anlagen in stromkostenintensiven Unternehmen nach Satz 1 Nummer 3…Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 6 KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungZuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-AnlagenZitatstelle…jeweils geltenden Fassung an den Betreiber der KWK-Anlage. Dies ist nicht für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und innovative KWK-Systeme nach § 5 Absatz 2 anzuwenden.Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 6 KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungZuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-AnlagenZitatstelle…Dies ist nicht für KWK-Anlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und innovative KWK-Systeme nach § 5 Absatz 2 anzuwenden.Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 8a KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungAusschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-StromZitatstelle…Bundesnetzagentur ermittelt die Höhe der Zuschlagzahlung für KWK-Strom aus KWK-Anlagen im Sinn des § 5 Absatz 1 Nummer 2 nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 33a durch Ausschreibungen.Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
§ 8b KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-KopplungAusschreibung der Förderung für innovative KWK-SystemeZitatstelle…Bundesnetzagentur ermittelt die Höhe der finanziellen Förderung für innovative KWK-Systeme im Sinn des § 5 Absatz 2 nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 33b durch Ausschreibungen.Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme