§ 8b KWKG 2025
Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Höhe der finanziellen Förderung für innovative KWK-Systeme im Sinn des § 5 Absatz 2 nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 33b durch Ausschreibungen.
§ 7 Absatz 4 und 5 und § 8a Absatz 2 und 4 bis 7 sind entsprechend anwendbar.