§ 2 LA-EG-SaarAusgleichsleistungen
Als Ausgleichsleistungen werden gewährt:
§ 1 Abs. 3 LA-EG-SaarGrundsatz
Die Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes über die Ausgleichsabgaben gelten im Saarland nur nach Maßgabe des § 106 Abs. 2 des Gesetzes über die Einführung…
§ 3 Abs. 4 LA-EG-SaarBeiträge der öffentlichen Haushalte an den Bund
Im Verhältnis zum Saarland ist § 6 des Lastenausgleichsgesetzes nicht anzuwenden; bei der Anwendung dieser Vorschrift im übrigen Geltungsbereich des…
§ 1 Abs. 1 LA-EinfDV-SaarVerordnung zur Einführung von Rechtsverordnungen zum Lastenausgleichsrecht im Saarland
Die auf Grund des Ersten, Dritten und Vierten Teils des Lastenausgleichsgesetzes, auf Grund des Feststellungsgesetzes und des Gesetzes über einen…
§ 32 Abs. 2 Nr. 2 LA-EG-SaarÜberleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds
bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Bescheid begründete Ansprüche auf andere Leistungen aus Mitteln der Gemeinschaftshilfeabgabe; bei Bescheiden, die…