§ 4 Nr. 6 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Härteleistungen - §§ 301, 301a -,
§ 23 LA-EG-SaarAusschließung von Ausgleichsleistungen
Bei Anwendung des § 360 des Lastenausgleichsgesetzes gelten als Ausgleichsleistungen auch die nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gewährten…
§ 22 LA-EG-SaarErstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
§ 350a des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf die nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gewährten Leistungen anzuwenden, die den…
§ 232 Abs. 1 Nr. 1 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Hauptentschädigung (§§ 243 bis 252),
§ 233 Abs. 1 Nr. 2 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Wohnraumhilfe (§§ 298 bis 300),