§ 2 Abs. 1 SchuldSaarUmstVVerordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen, die…
Anlage LA-EG-Saar(zu § 24)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1960, 646 Zahlungszeitraum Umrechnungssatz für 100 Franken 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 1,27 Deutsche Mark 1.…
Art II Nr. 8 BRüG-SaarBundesgesetz zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG) im Saarland
In § 15 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:"Rückerstattungsrechtliche Ansprüche auf Zahlung eines Betrages in französischen Franken werden in der Weise…
§ 51 Abs. 5 StRSaarEGGesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
Für die Umrechnung von Frankenwerten in Deutsche Mark gilt § 1 Abs. 3 entsprechend.
§ 7 SchuldSaarUmstVVerordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
Für die Anwendung dieser Verordnung gelten auf Reichsmark lautende, noch nicht auf Franken oder Deutsche Mark umgestellte Verbindlichkeiten von Personen im…