§ 26 LAP-hDBiblVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 57 LAP-htVerwDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.