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Staatsprüfungen werden vor dem zuständigen staatlichen Prüfungsamt abgelegt.
Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei dem für Schulen zuständigen Ministerium oder der von ihm beauftragten Stelle; es trifft in diesem Rahmen die erforderlichen Maßnahmen, um die Vergleichbarkeit von Prüfungsanforderungen und Leistungsbewertungen zu gewährleisten.
Für die Organisation und Durchführung der Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (Landesprüfungsamt) zuständig.
Die Staatsprüfung wird vor dem beim Ministerium für Bildung und Kultur eingerichteten Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen abgelegt. Es…
Für die Organisation und Durchführung der Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig…
Die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation wird vor dem für den Studienort zuständigen Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an…
Die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation wird vor dem für den Studienort zuständigen Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an…
Die zweite juristische Staatsprüfung wird vor dem Landesjustizprüfungsamt abgelegt. Das Landesjustizprüfungsamt ist dem für die Justiz zuständigen Ministerium…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.