§ 263 Abs. 1 Nr. 1 LAGFormen der Kriegsschadenrente
Unterhaltshilfe (§§ 267 bis 278a),
§ 285a LAGBei Bezug von Entschädigungsrente und besonderer laufender Beihilfe gilt § 276 Abs. 3a und 3b entsprechend.
§ 232 Abs. 1 Nr. 2 LAGAusgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
Kriegsschadenrente (§§ 261 bis 292c),
§ 292a Abs. 4 LAGBestimmungen zur Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente
Für die Erstattung von Kriegsschadenrente sowie von Zuschüssen im Sinne von § 276 Absatz 2 und 3a, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten ausgezahlt…
§ 292 Abs. 7 LAGVerhältnis zur Sozialhilfe, zur Sozialen Entschädigung sowie zur Arbeitslosenversicherung und zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
(weggefallen)