§ 333 LAGVerfahren vor den Verwaltungsgerichten
Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gelten die für diese Gerichte maßgebenden Vorschriften.
§ 6 Abs. 3 AusglLeistGGesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der §§ 3, 3a und der auf Grund von § 4 Abs. 3 ergangenen Verordnung sind die ordentlichen Gerichte…
§ 345 Abs. 3 LAGGrundsatzregelung
Sind nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften die Voraussetzungen für eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses oder…
§ 319 Abs. 2 LAGAufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
Der Präsident des Bundesausgleichsamtes bestimmt im Rahmen dieses Gesetzes, der dazu ergehenden Rechtsverordnungen sowie der Richtlinien der Bundesregierung…
§ 323 Abs. 8 Nr. 4 LAGSondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
für die Gewährung von Leistungen nach § 301b.