§ 319 Abs. 3 LAGAufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
(weggefallen)
§ 231 LAGRechtsnatur der Ausgleichsleistungen
Es werden gewährt
§ 323 Abs. 8 Nr. 4 LAGSondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
für die Gewährung von Leistungen nach § 301b.
(XXXX) §§ 352 bis 357 LAG(Die Vorschriften sind überholt.)
§ 232 Abs. 1 LAGAusgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
Als Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch werden gewährt