§ 323 Abs. 7 LAGSondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
Zur Durchführung des Altsparergesetzes werden die zur Verzinsung der auf Grund des Altsparergesetzes entstandenen Deckungsforderungen erforderlichen Beträge so…
Anlage I Kap IV A I Nr. 11 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Altsparergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 621-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 287 Nr. 36…
§ 26 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Die Vorschriften des Altsparergesetzes gelten im Saarland, soweit sie sich beziehen auf Im Falle des § 2b Abs. 2 Satz 2 des Altsparergesetzes gelten dessen…
§ 1 Abs. 2 LA-EinfDV-SaarVerordnung zur Einführung von Rechtsverordnungen zum Lastenausgleichsrecht im Saarland
Die auf Grund des Altsparergesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten von dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt ab im Saarland insoweit, als sie sich auf…
§ 232 Abs. 1 Nr. 5 LAGAusgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
Entschädigung nach dem Altsparergesetz.