§ 3 LandBauMechMstrVMeisterprüfungsberufsbild
In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk hat der Prüfling die beruflichen Handlungskompetenzen nachzuweisen,…
§ 9 Abs. 1 LandBauMechMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die erforderlichen…
§ 14 Abs. 1 LandBauMechMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung bleiben unberührt.
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a LandBauMechMstrVHandlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anwenden,
§ 4 Abs. 1 LandBauMechMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I
In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten…