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Aus dem in § 1 unter laufender Nummer 13 der Verordnung vom 1. März 1952 (Amtsbl. S. 602) [2] genannten und unter Nummer 54 des Landschaftsschutzbuchs der Landeshauptstadt Saarbrücken eingetragenen Landschaftsschutzgebiets „Staatsforst im Norden der Stadt Saarbrücken einschließlich St. Johanner Stadtwald“ werden die nachstehend genannten Geländeflächen in der Gemarkung Scheidt ganz oder teilweise ausgegliedert: Bartenberg, die Dreispitz, Steinmetzentälchen, am Schwarzenberg, am Schmittenberg, im Hüttenberg und Eschbergerhang.
Die Ausgliederung erfolgt unter der Auflage, dass
der vorhandene Baumbestand nicht ohne Einverständnis der Obersten und Unteren Naturschutzbehörde beseitigt und verändert werden darf,
sofort nach Abschluss von Bauarbeiten auf den einzelnen Grundstücksflächen nach besonderer Vereinbarung Bäume und Sträucher anzupflanzen sind.