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Die Zuteilung der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter in öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses zu ziehende Los.
Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber richtet sich nach der Reihenfolge des Wahlvorschlages.