LAP-gbautDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 LAP-gbautDVUrlaub während des VorbereitungsdienstesVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes · Kapitel 1 § 9§ 11 Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.