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Die Praktika werden bei folgenden Stellen durchgeführt: In begründeten Ausnahmefällen können auch beide Praktika bei der jeweils eigenen Bibliothek, einer der anderen Bibliotheken nach § 3 Abs. 2 oder bei einer Universitätsbibliothek eines Landes durchgeführt werden.
Praktikum I bei der jeweils eigenen Bibliothek und
Praktikum II bei einer anderen der in § 3 Abs. 2 genannten Bibliotheken.
Die praktische Ausbildung umfasst insbesondere folgende Bereiche:
Bestandsaufbau,
Bestandserschließung,
Benutzungs-, Informations- und Beratungsdienst,
Einsatz der Informationstechnik in Bibliotheken,
Bibliotheksbau und technische Einrichtungen sowie
Organisation, allgemeine Verwaltung und Leitungsaufgaben.
Jede Ausbildungsbibliothek erstellt einen Ausbildungsplan, der Art und Dauer der Tätigkeit der Referendarinnen und Referendare während der Ausbildung in den einzelnen Bereichen der Bibliothek regelt. Der Ausbildungsplan ist der jeweiligen Einstellungsbehörde vorzulegen; die Referendarinnen und Referendare erhalten eine Ausfertigung.
Die Referendarinnen und Referendare sollen, soweit es die personellen Verhältnisse bei der jeweiligen Ausbildungsbibliothek zulassen, gegen Mitte und gegen Ende des großen Praktikums (Praktikum I) jeweils eine schriftliche Arbeit aus einem Fachgebiet der Ausbildungsstelle innerhalb einer Frist von zwei Wochen fertigen. Die Arbeiten werden von der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person im Benehmen mit der Ausbildungsleitung ausgewählt, zugeteilt und beurteilt und mit einer der in § 17 festgesetzten Noten und Punktzahlen bewertet. Nach der Bewertung sind die Arbeiten mit den Referendarinnen und Referendaren zu besprechen.
Die berufspraktische Ausbildung im Ausbildungsarchiv und in den vom Ausbildungsleiter bestimmten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 5…
Zum Abschluss der theoretischen Ausbildung legen die Referendarinnen und Referendare die Prüfung für die Laufbahn des höheren Bibliotheksdienstes des Sitzlandes…
Für die Arbeitsproben und praktischen Übungen gilt Absatz 4 entsprechend.
Allgemein- und Fachbibliographien, Informationsvermittlung.
Während der Praktika werden die Referendarinnen und Referendare in den Schwerpunktbereichen der Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.