§ 18 LAP-hDBiblV
Die Referendarinnen und Referendare werden für die theoretische Ausbildung einer geeigneten Hochschule zugewiesen.
Die theoretische Ausbildung soll sich insbesondere auf folgende Gebiete erstrecken:
Grundlagen der Informationswissenschaft,
Organisation der Wissenschaft und des Bildungswesens, Kulturpolitik,
Rechts- und Verwaltungskunde,
Organisation und Betrieb von Bibliotheken (Verwaltung, Management und Personalführung, Bestandsaufbau und -erschließung, Benutzungs- und Beratungsdienst, Öffentlichkeitsarbeit),
Bibliotheksbau, -einrichtung und -technik,
Informationstechnik,
Bibliotheksgeschichte,
deutsches und ausländisches Bibliothekswesen der Gegenwart,
Informations- und Dokumentationswesen,
Buch- und Medienkunde und
Allgemein- und Fachbibliographien, Informationsvermittlung.