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Jede Ausbildungsbibliothek gibt über die Leistungen und den Befähigungsstand der Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung von Arbeiten nach § 15 Abs. 4 eine schriftliche oder elektronische Bewertung ab. Die Bewertung soll Auskunft über die fachlichen Kenntnisse, die Allgemeinbildung, die berufliche Eignung und über das Persönlichkeitsbild geben; auf besondere Fähigkeiten oder Mängel ist hinzuweisen. Die Leistungen der Referendarinnen und Referendare sind mit folgenden Noten zu bewerten: sehr gut (1) 15 bis 14 Punkteeine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,gut (2) 13 bis 11 Punkteeine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,befriedigend (3) 10 bis 8 Punkteeine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,ausreichend (4) 7 7 bis 5 Punkteeine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,mangelhaft (5) 4 bis 2 Punkteeine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten,ungenügend (6) 1 bis 0 Punkteeine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.
Die Bewertung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage eines Entwurfs mit den Anwärterinnen und Anwärtern besprochen. Sie ist den Anwärterinnen und Anwärtern zu…
Die Ausbildungsstellen beurteilen am Ende eines jeden Ausbildungsabschnitts die Leistungen jedes Referendars. Die Beurteilung muss eine Note und eine Punktzahl…
Die Beurteilung nach Absatz 1 ist den Baureferendarinnen und Baureferendaren zu eröffnen und mit ihnen zu besprechen. Sie erhalten eine Ausfertigung und können…
Jede Ausbildungsstelle beurteilt die Referendarinnen und Referendare nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Ausbildungsabschnittes oder -teilabschnittes unter…
Die Beurteilungen sind den Referendarinnen und Referendaren aktenkundig zu eröffnen und mit ihnen zu besprechen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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