§ 9 Abs. 6 LAP-hDBiblVDauer, Inhalt, Gliederung und Abschluss des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
§ 8 Abs. 2 EichgDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen eichtechnischen Dienstes Vom 5. Dezember 2001
Das Beamtenverhältnis endet mit der Bekanntgabe gegenüber der Anwärterin oder dem Anwärter, dass sie oder er die Laufbahnprüfung bestanden oder endgültig nicht…
§ 26 Abs. 2 Berg-/MarkAPOVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Staatsdienst im Berg- und Markscheidefach (APO Berg- und Markscheidefach - Berg-/MarkAPO) Vom 18. Januar 2016
Das Beamtenverhältnis der Referendarin oder des Referendars, die oder der die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden hat, endet mit Ablauf des Tages,…
§ 32 Abs. 3 APO JFW NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte des Landes Nordrhein-Westfalen
Unbeschadet anderer Bestimmungen enden der Vorbereitungsdienst und das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Ablegung der Prüfung oder der Verkündung der…
§ 10 Abs. 3 LAP-hDBiblVVerlängerung und Verkürzung des Vorbereitungsdienstes
Bei Nichtbestehen der in § 19 Abs. 1 genannten Prüfung richtet sich die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes nach § 20 Satz 3 bis 5.