§ 46 LAP-htVerwDV
Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung: alle Schwerpunktgebiete: Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit 1 3. Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik 1 1/4 4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften 1 ------- zusammen 4 1/4 Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen: Stunden 5. Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen 1 6. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen 1 1/4 ------ zusammen 2 1/4 Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik: Stunden 7. Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen 1 8. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen 1 1/4 ------ zusammen 2 1/4 Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik: Stunden 9. Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen 1 10. Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen 1 1/4 ------ zusammen 2 1/4