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Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erstreckt sich auf eine Fachrichtung einschließlich der Berufsfelddidaktik, auf ein Fach einschließlich der Fachdidaktik und auf die Bildungswissenschaften. An Stelle des Faches kann auch eine weitere Fachrichtung gewählt werden. Die Wahl einer Fachrichtung schließt, soweit mehrere Vertiefungsrichtungen vorgesehen sind, eine Vertiefungsrichtung ein. Ausschließlich in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Metall- und Maschinentechnik können anstelle eines Faches oder einer zweiten Fachrichtung weitere Vertiefungsrichtungen gewählt werden.
Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer kann als Fachrichtung wählen:
Bautechnik,
Chemietechnik,
Druck- und Medientechnik,
Elektrotechnik und Informationstechnik,
Fahrzeugtechnik,
Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik,
Gesundheit und Pflege,
Holztechnik,
Lebensmittel-, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft,
Metall- und Maschinentechnik,
Sozialpädagogik,
Textiltechnik und Bekleidung sowie
Wirtschaft und Verwaltung.
Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer kann als Fach wählen:
Biologie,
Chemie,
Deutsch,
Deutsch als Zweitsprache,
Englisch,
Ethik/Philosophie,
Französisch,
Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft,
Geschichte,
Informatik,
Italienisch,
Kunst,
Mathematik,
Musik,
Physik,
Polnisch,
Evangelische Religion,
Katholische Religion,
Russisch,
Spanisch,
Sport und
Tschechisch.
Die Fachrichtung Chemietechnik kann nicht mit dem Fach Chemie kombiniert werden. Die Fachrichtung Fahrzeugtechnik kann ausschließlich mit der Fachrichtung Metall- und Maschinentechnik, jedoch hier ausgenommen die Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik, kombiniert werden.
Die mündlichen Prüfungen umfassen nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers:
eine Prüfung in einer Fachrichtung und eine Prüfung in der Berufsfelddidaktik der anderen Fachrichtung,
eine Prüfung in dem Fach nach Absatz 3 und eine Prüfung in der Berufsfelddidaktik der Fachrichtung oder
Dabei ist von der Wahl die Fachrichtung ausgenommen, aus der sich das Thema der wissenschaftlichen Arbeit ableitet, dies gilt für die Berufsfelddidaktik, das Fach und die Fachdidaktik entsprechend.
Die mündlichen Prüfungen in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Metall- und Maschinentechnik erstrecken sich bei der Wahl von weiteren Vertiefungsrichtungen auf die Fachrichtung und die Berufsfelddidaktik.
Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2.
Deutsch,
im Lehramt an berufsbildenden Schulen jeweils eine Prüfung in den Didaktiken der beruflichen Fachrichtung und des allgemeinbildenden Faches oder der gewählten…
Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3.
Die Prüfung umfasst eine schriftliche Prüfung zu einem der Bereiche nach Absatz 1 nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.