Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erweiterungsprüfungen können in den Fachrichtungen nach § 100 Absatz 2, in den Fächern nach § 100 Absatz 3, im Fach Sonderpädagogische Förderung nach § 64a und in den Förderschwerpunkten nach § 117 Absatz 2 abgelegt werden.
Erweiterungsprüfungen können in den Fächern nach § 117 Absatz 3, im Fach Deutsch als Zweitsprache nach § 49, im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung nach §…
Erweiterungsprüfungen können in den in § 43 Absatz 2 Satz 2 genannten Fächern und in Förderschwerpunkten nach § 117 Absatz 2 abgelegt werden.
Erweiterungsprüfungen können in den in § 70 Absatz 2 Satz 2 genannten Fächern, im Fach Deutsch als Zweitsprache nach § 77 und in Förderschwerpunkten nach § 117…
Erweiterungsprüfungen können in den Fächern nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 einschließlich der Grundschuldidaktik des gewählten Faches, in den Fächern nach § 24…
Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach, einer weiteren beruflichen Fachrichtung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.