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Das Studium umfasst:
Prüfungsinhalte sind:
Bereich Baukonstruktion und Bauphysik: Lesen und Erstellen von Bauzeichnungen; Planung, Konstruktion und statische Bewertung von Konstruktionselementen; Gründungen, Wand- und Deckenkonstruktionen, Fußbodenaufbauten sowie Dachkonstruktionen; ursachengeleitete Bewertung von Bauschäden; bauphysikalisch begründete Planung passfähiger Sanierungskonzepte; energetische Sanierung bestehender Gebäude unter Beachtung des thermischen und hygrischen Verhaltens von Bauteilen und Bauwerken; Möglichkeiten und Grenzen des Wärme-, Feuchte- und Schallschutzes aus konstruktiver sowie baustofflicher Sicht; Darstellung und Bewertung von ökonomischen, ökologischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekten von Baukonstruktionen; Nachhaltigkeit im Bauwesen,
Bereich Baukonstruktion und Baustoffe: Lesen und Erstellen von Bauzeichnungen; Planung, Konstruktion und statische Bewertung von Konstruktionselementen; Gründungen, Wand- und Deckenkonstruktionen, Fußbodenaufbauten sowie Dachkonstruktionen; ursachengeleitete Bewertung von Bauschäden; Eigenschaften und Stoffstrukturen von organischen und anorganischen Baustoffen; Prozesse und Verfahren zur Bau- und Werkstoffherstellung; Verhalten von Bau- und Werkstoffen in Abhängigkeit von physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen; Darstellung und Bewertung von ökonomischen und ökologischen Aspekten von Baustoffen; Nachhaltigkeit im Bauwesen; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen, auch unter baurechtlichen Aspekten, sowie
Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.
Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.