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Die Bewerberin oder der Bewerber hat gegenüber der Schulaufsichtsbehörde innerhalb einer von ihr gesetzten Frist schriftlich oder elektronisch zu erklären, ob sie oder er den zugeteilten Ausbildungsplatz in Anspruch nimmt.
Die Bewerberin oder der Bewerber hat innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Aufnahmeentscheidung schriftlich mitzuteilen, ob der Ausbildungsplatz in…
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber haben innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Zulassung der Einstellungsbehörde schriftlich oder elektronisch…
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber haben innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Zulassung der Einstellungsbehörde schriftlich oder elektronisch…
Bewerberinnen und Bewerber, die den ihnen angebotenen Ausbildungsplatz nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe der Zulassung zum Vorbereitungsdienst…
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber teilen innerhalb der von der Schule festgesetzten Frist mit, ob sie den zugeteilten Platz in Anspruch nehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.