§ 11 Abs. 1 ZVLG SL 2000Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland Vom 20. April 2000
Ein Ausbildungsplatz, der von zugelassenen Bewerbern/Bewerberinnen nicht in Anspruch genommen wird, wird an den ranghöchsten Bewerber/die ranghöchste Bewerberin…
§ 51 Abs. 1 OVP NRWVerordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
Ausbildungsplätze, die von zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern nicht in Anspruch genommen werden, werden an die ranghöchste Bewerberin oder den…
§ 3d Abs. 2 VAP FD 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Anstelle von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Zulassung zum Vorbereitungsdienst als nicht erteilt gilt, können Bewerberinnen und Bewerber im Nachrückverfahren…
§ 7 Abs. 2 VAP FD 2.2 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Anstelle von Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Zulassung zum Vorbereitungsdienst als nicht erteilt gilt, können Bewerberinnen oder Bewerber im…
§ 52 OVP NRWVerordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund gemäß § 5 Absatz 3 Satz 5 nicht…