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Eine in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistung, die nach § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist, gilt bis zu einem Betrag von 3 000 Euro nicht als Erwerbseinkommen.
Eine in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistung, die nach § 3 Nummer 11c des…
Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2…
Die einmalige Sonderzahlung nach diesem Gesetz sowie sonstige Leistungen, die nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten bis zu…
Die Sonderzahlungen nach diesem Gesetz sowie sonstige Leistungen, die nach § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten nicht als…
erreichen, bis zum Ablauf des Jahres 2029 nicht als Erwerbseinkommen. Ist die Hinterbliebene oder der Hinterbliebene zugleich Ruhestandsbeamtin oder…
nach § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbrauchspreise,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.