§ 117 Abs. 6 BauGBBaugesetzbuch
Die Ausführungsanordnung schließt die Einweisung in den Besitz des enteigneten Grundstücks und des Ersatzlands zu dem festgesetzten Tag ein.
§ 39 Abs. 1 Nr. 5 LBGden Zeitpunkt, in dem die Besitzeinweisung wirksam wird.
§ 33 Abs. 6 EEG NRWGesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Ausführungsanordnung schließt die Einweisung in den Besitz des enteigneten Grundstücks und des Ersatzlands zu dem festgesetzten Tag ein.
§ 40 Abs. 1 LBGDurch die Besitzeinweisung wird zu dem im Besitzeinweisungsbeschluß bezeichneten Zeitpunkt dem Eigentümer und, wenn ein anderer unmittelbarer Besitzer ist, auch…
§ 27 Abs. 2 EnteigGrdBesG SLGesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
Die Enteignungserklärung schließt, insofern nicht ein anderes dabei vorbehalten wird, die Einweisung in den Besitz in sich.