§ 52 SächsBOSächsische Bauordnung
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau…
§ 52 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen ist die Bauherrschaft und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau…
§ 8 Abs. 2 GModGGesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des…
§ 58 Abs. 2 SächsBOSächsische Bauordnung
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu…
§ 56 SächsWGSächsisches Wassergesetz
Bei Planung, Errichtung, Änderung, Beseitigung, Instandsetzung und Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage, an die im Wasserhaushaltsgesetz , in diesem…