§ 52 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen ist die Bauherrschaft und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau…
§ 52 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Aufgabenbereichs die…
Art. 1 Abs. 4 Satz 2 Nr. 56 SN-1363Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes
Nach § 67 wird folgender 4. Abschnitt eingefügt: „4. Abschnitt Die am Bau Beteiligten § 67a Grundsatz Bei Planung, Errichtung, Änderung Beseitigung,…
§ 56 SächsWGSächsisches Wassergesetz
Bei Planung, Errichtung, Änderung, Beseitigung, Instandsetzung und Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage, an die im Wasserhaushaltsgesetz , in diesem…
§ 8 Abs. 2 GModGGesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des…