Art. 1 Abs. 4 Satz 2 Nr. 56 SN-1363Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes
Nach § 67 wird folgender 4. Abschnitt eingefügt: „4. Abschnitt Die am Bau Beteiligten § 67a Grundsatz Bei Planung, Errichtung, Änderung Beseitigung,…
§ 52 SächsBOSächsische Bauordnung
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau…
§ 52 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen ist die Bauherrschaft und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau…
§ 52 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Aufgabenbereichs die…
§ 106 Abs. 2 SächsWGGewässeraufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (zu § 100 Abs. 1 WHG)
Die zuständige Wasserbehörde hat die ordnungsgemäße Ausführung der Bauten und sonstigen Anlagen, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder diesem Gesetz einer…