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Oberste Bodenschutzbehörde ist das Ministerium, obere Bodenschutzbehörde die Bezirksregierung, untere Bodenschutzbehörde die Kreisordnungsbehörde.
Bei Flächen, die der Bergaufsicht unterliegen, ist obere und untere Bodenschutzbehörde die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
Die Aufsicht über die unteren Bodenschutzbehörden führt die obere Bodenschutzbehörde. Die Aufsicht über die oberen Bodenschutzbehörden führt die oberste Bodenschutzbehörde.
Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen auch die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde, die nicht Aufgaben der Gefahrenabwehr sind, als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Die unteren Bodenschutzbehörden sind zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die oberste und die oberen Bodenschutzbehörden werden auf deren Ersuchen beim Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetzes und der auf diese Gesetze…
das für Naturschutz zuständige Ministerium als oberste Naturschutzbehörde,
Die Aufsicht über die untere Umweltschutzbehörde führt die obere Umweltschutzbehörde. Die oberste Aufsicht wird von der obersten Umweltschutzbehörde geführt.
Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist bei Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz die jeweils für die…
Die Aufsicht über die unteren Wasserbehörden führt die obere Wasserbehörde. Die Aufsicht über die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.