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Das Landesamt hat im Zusammenwirken mit dem Geologischen Dienst - Landesbetrieb - und anderen für die Ermittlung von Grundlagen des Bodenschutzes zuständigen Stellen des Landes
die wissenschaftlichen Grundlagen für den Bodenschutz zu erarbeiten,
sonstige Informationen zur Bodenverbreitung, zum Bodenzustand, insbesondere zur Belastung des Bodens, und zur Bodenentwicklung zu erfassen,
die fachlichen Grundlagen für die Erforschung und Abwehr von Gefahren, die von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten ausgehen können, zu ermitteln,
den Stand der für die Gefahrenabwehr gegenüber schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten bedeutsamen Technik zu ermitteln und sich an dessen Entwicklung zu beteiligen,
Grundlagen für gebietsbezogene Maßnahmen nach Maßgabe der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu erarbeiten.
Die oberste und die oberen Bodenschutzbehörden werden auf deren Ersuchen beim Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetzes und der auf diese Gesetze gestützten Rechtsverordnungen vom Landesamt und vom Geologischen Dienst - Landesbetrieb - unterstützt, soweit es sich um Maßnahmen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung handelt.
Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen.
Die in Absatz 1 genannten Stellen haben die ihnen bekannten Anhaltspunkte (§ 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG i. V. m. § 3 Abs. 1 und 2 Bundes-Bodenschutz- und…
Die Bodenschutzbehörden haben die Aufgabe darüber zu wachen, dass die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetz und der auf Grund dieser…
Die zuständige Behörde kann zum Schutz oder zur Sanierung des Bodens, aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von Gefahren für…
Bei schädlichen Bodenveränderungen, von denen auf Grund von Art, Ausbreitung oder Menge der Schadstoffe in besonderem Maße Gefahren, erhebliche Nachteile oder…
Die zuständigen Behörden erfassen nach pflichtgemäßem Ermessen schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen. Dabei sind die für die Erforschung und Abwehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.