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Dem Landesdenkmalamt obliegen die Aufgaben, die bisher das Referat Landesdenkmalamt des für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Ministeriums ausgeführt hat. Das Landesdenkmalamt übernimmt die ihm durch das Saarländische Denkmalschutzgesetz vom 13. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 358) in der jeweils geltenden Fassung übertragenen Aufgaben als Fach- und Vollzugsbehörde im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Nicht zu den Aufgaben des Landesdenkmalamtes zählen alle Aufgaben, die durch das Saarländische Denkmalschutzgesetz dem Ministerium für Bildung und Kultur als Oberster Denkmalbehörde zugewiesen werden.