LederGerbAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 LederGerbAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.