§ 9 Abs. 1 LehrErzVDBest 1In Heimen der Jugendhilfe, in Sonderschulen und Einrichtungen des Sonderschulwesens sowie in Instituten für Lehrerbildung und Pädagogischen Schulen und in…
§ 8 LehrErzVDBest 1Die besondere Verantwortung von Lehrkräften und Erziehern im naturwissenschaftlichen Unterricht, bei Sport und Schulwanderungen, Baden und bei Durchführung von…
§ 28 Abs. 3 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1In Wahrnehmung der Fürsorgepflicht der Schule übt die Lehrkraft die Aufsicht über die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler aus. 2Art und Umfang der…
§ 10 Abs. 1 LehrErzVDBest 1Die Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise und Städte und die wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, die Direktoren, Leiter, Lehrkräfte und…
§ 6 Abs. 1 LehrErzVDBest 1Die Lehrkräfte und Erzieher sind für die Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Kindern und Jugendlichen des ihnen anvertrauten Klassen- oder Gruppenverbandes…