§ 4 Abs. 4 FwSchVOVerordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO) Vom 11. September 2017
Die Lehrkräfte sind in Ausübung ihrer Lehrtätigkeit an die Vorgaben der einschlägigen Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften, Lehrgangs- sowie…
§ 5 Abs. 5 LehrErzVDBest 1Die Aufgaben des Leiters der Einrichtung
Werden für das jeweilige Unterrichtsfach nicht speziell ausgebildete Lehrer mit dem Unterricht beauftragt (z.B. beim Sport, Chemieunterricht usw.), hat der…
§ 4 LehrErzVDBest 1Sind Leiter, Lehrkräfte und Erzieher an Veranstaltungen beteiligt, die außerhalb der Verantwortung der Schulen und Erziehungseinrichtungen liegen, richtet sich…
§ 1 LehrErzVDBest 1Geltungsbereich
Diese Durchführungsbestimmung gilt für den im § 1 der Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher genannten Personenkreis.
§ 2 Abs. 1 LehrErzVDBest 1Die Leiter, Lehrkräfte und Erzieher der Einrichtungen haben in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine umfassende Fürsorge und Aufsicht der ihnen anvertrauten…