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Diese Verordnung regelt die Einteilung der landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein-Westfalen nach dem Grad der Wasser- und Winderosionsgefährdung und richtet sich an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die auf erosionsgefährdeten Flächen gemäß § 2 und § 3 Ackerbau betreiben, Direktzahlungen oder sonstige Stützungszahlungen im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung beziehen und deshalb für die Dauer des Bezugs dieser Zahlungen den Verpflichtungen zur Erosionsvermeidung gemäß § 16 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen.
Zur Begrenzung von Erosion sind Maßnahmen vorzusehen, die sich an den aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Wasser- oder…
Diese Verordnung dient der Durchführung des GAP-Fördergesetzes NRW vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 156)in der jeweils geltenden Fassung und der in § 1 des…
Die Verordnung gilt für Interventionen nach Artikel 42 Buchstabe b in Verbindung mit Titel III Kapitel III Abschnitt 3 und für nicht flächen- und tierbezogene…
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung,…
Die Direktorin beziehungsweise der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte beziehungsweise als Landesbeauftragter hat…
Diese Verordnung setzt die Verpflichtungen für die Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion nach § 16 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.