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Zur Bestimmung der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind sind allen Flächen in Nordrhein-Westfalen Rasterzellen mit 10 Meter Rasterweite zugeteilt. Die Zuordnung von Rasterzellen zu den Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen KWasser1, KWasser2 und KWind erfolgt auf der Grundlage der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung dargestellten Methodik. Einer Rasterzelle können gleichzeitig eine Wasser- und eine Winderosionsgefährdungsklasse zugeordnet sein.
Zur Begrenzung von Erosion sind Maßnahmen vorzusehen, die sich an den aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Wasser- oder…
Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion sind durch Maßnahmen zu gewährleisten, die sich an den aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem…
WassererosionsgefährdungsklasseK * SK * S * RK * S * R * L1345CCWasser10,3 – < 0,5515 – < 27,530 – < 55CCWasser2≥ 0,55≥ 27,5≥ 55
Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.
Die Erosionsgefährdungsklasse eines Feldblocks wird durch alle Rasterzellen bestimmt, deren Mittelpunkte innerhalb der Feldblockgrenzen liegen. Ein Feldblock…
Für Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber im Sinne des Absatzes 1 ist die Zuordnung von Feldblöcken zu Erosionsgefährdungsklassen und Rasterzellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.