§ 5 SL-ErosionSchVVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (SL-ErosionSchV) Vom 17. Oktober 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad…
§ 3 Abs. 3 LESchVO NRWVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen
Die Wassererosionsgefährdungsklasse eines Feldblocks ergibt sich aus dem Median der Werte nach Spalte 1 der Tabelle in Anlage 3 der…
§ 2 Abs. 1 SächsGAPUVOSächsische GAP-Umsetzungsverordnung
Die Einteilung der erosionsgefährdeten Flächen erfolgt auf der Basis des Feldblocks. Die Erosionsgefährdungen durch Wasser werden gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3…
§ 2 LESchVO NRWVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen
Zur Bestimmung der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind sind allen Flächen in Nordrhein-Westfalen Rasterzellen mit 10 Meter Rasterweite…
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 SL-ErosionSchVVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (SL-ErosionSchV) Vom 17. Oktober 2023
die Einteilung der landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung nach § 16 Absatz 1 GAPKondV,