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Die Prüfung erfolgt schriftlich. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss hat die Prüfung vorzubereiten und den zeitlichen Ablauf festzulegen.
Jede zu prüfende Person hat einen vom Fischereiverband Saar im Einvernehmen mit der Fischereibehörde aufgestellten Fragebogen mit insgesamt 60 Fragen innerhalb von zwei Stunden zu beantworten. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden.
Die zu prüfenden Personen dürfen während der Prüfung keine Verbindung miteinander aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen u. Ä.) besitzen oder benutzen. Bei Verstoß gegen diese Verbote, auf die vor Beginn der Prüfung aufmerksam zu machen ist, wird die Bewerberin oder der Bewerber von der Prüfung ausgeschlossen.