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Die Zulassung zur Prüfung ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einem Vereinspraktikum mit den von der Fischereibehörde festgelegten Mindestinhalten teilgenommen hat und die Teilnahme an einem vom Fischereiverband Saar bzw. einer von diesem beauftragten Institution durchgeführten Vorbereitungslehrgang nachweisen kann. Der schriftliche Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang gilt gleichzeitig als Zulassung zur Prüfung. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
Für die Prüfung einschließlich des Prüfungszeugnisses wird eine Gebühr erhoben, die spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an den Fischereiverband zu zahlen ist. Die Gebühr beträgt:
50,00 (fünfzig) Euro für Minderjährige
100,00 (hundert) Euro für Erwachsene
zusätzlich 20,00 (zwanzig) Euro für eine mündliche Prüfung (§ 31 Absatz 2, Satz 2)
Zur Prüfung dürfen Personen nicht zugelassen werden, die
das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
nicht im Besitz einer für sie erforderlichen Einverständniserklärung nach Absatz 1 Satz 3 sind oder
die Prüfungsgebühr nicht entrichtet haben oder
kein Vereinspraktikum nach Absatz 1 nachweisen können.