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Es wird ein Landesforstbetrieb nach den Bestimmungen des § 26 der Landeshaushaltsordnung errichtet [1].
Aufgabe des Landesforstbetriebs ist es, insbesondere alle wirtschaftlichen Nutzungen des Staatswaldes im Rahmen einer nachhaltigen ökologischen und sozial ausgerichteten Waldwirtschaft sowie die bisherigen Aufgaben des Forstlichen Berufsbildungszentrums und der Forstplanungsanstalt durchzuführen. Dem Landesforstbetrieb können weitere Aufgaben übertragen werden. Der Landesforstbetrieb kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben privatrechtlicher Einrichtungen bedienen.
Regionalbetriebe und Forstreviere werden von forstlich ausgebildeten Mitarbeitern geleitet.
Der Landesforstbetrieb untersteht dem Ministerium für Umwelt.