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Die Gleichstellungsbeauftragte kann innerhalb eines Monats nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens das zuständige Verwaltungsgericht anrufen, wenn die Dienststelle
die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt oder
Die Anrufung des Gerichts hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Dienststelle trägt die der Gleichstellungsbeauftragten entstehenden notwendigen Kosten.
Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt hat oder
organisatorische Maßnahmen,
Die Gleichstellungsbeauftragte kann zu ihrer Unterstützung externen Sachverstand hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben im…
Im Übrigen finden die Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes Anwendung.
Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die für sie zuständige Gleichstellungsbeauftragte, darüber hinaus an die Gleichstellungsbeauftragten der…
Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten bestellt eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin. Die Bestellung erfolgt nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.