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Jede Dienststelle nach § 6 Absatz 1 und 2 des Landesgleichstellungsgesetzes erfasst jährlich statistisch die Zahl der in der Dienststelle oder den Schulformen beschäftigten Frauen und Männer nach
Art des Dienst- und Arbeitsvertragsverhältnisses, getrennt nach
Beamtinnen und Beamten,
Richterinnen und Richtern,
tarifbeschäftigten Frauen und Männern, jeweils getrennt nach Voll- und Teilzeittätigkeit, Entgelt- und Besoldungsgruppen, Laufbahnen, Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen und Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, und
Auszubildenden, getrennt nach Voll- und Teilzeittätigkeit, Laufbahnen und Ausbildungsberufen,
Funktionsebenen, getrennt nach jeweils getrennt nach Voll- und Teilzeittätigkeit,
Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen auf der obersten Hierarchieebene (Funktionsebene 1),
Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen auf den nachfolgenden Hierarchieebenen (Funktionsebene 2),
Beschäftigten ohne Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die keine Auszubildenden sind (Funktionsebene 3) und
Auszubildenden (Funktionsebene 4),
Stellenausschreibungen in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, getrennt nach jeweils getrennt nach Voll- und Teilzeittätigkeit,
Laufbahnen,
Auszubildenden je Laufbahn und
Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen je Laufbahn,
Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, jeweils getrennt nach
Laufbahnen,
Auszubildenden je Laufbahn und
Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen je Laufbahn,
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
Beurlaubungen, getrennt nach
Voll- und Teilzeittätigkeit,
Funktionsebenen,
Grund der Beurlaubung (Elternzeit, familienbedingte Beurlaubung zur Kinderbetreuung, familienbedingte Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen und sonstige Gründe) und
Gesamtdauer der Beurlaubung sowie
Entsendung in Gremien im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 29 Absatz 1 des Landesgleichstellungsgesetzes.