Gesetz Nr. 1529 zum Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze Vom 10. September 2003
Von der Errichtung einer Gebühr für die Amtshandlungen des Landesamtes für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag ist das Land befreit.
Art. 3 LGrÄndStVSL/RPG SL 2003
Art. 3 LGrÄndStVSL/RPG SL 2003Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen