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Für Amtshandlungen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure sowie für die Benutzung des Liegenschaftskatasters werden Gebühren nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis (GebVerzVerm) erhoben.