§ 75 BHOBundeshaushaltsordnung
Alle Buchungen sind zu belegen.
§ 75 SäHO SNSächsische Haushaltsordnung
Alle Buchungen sind zu belegen.
§ 75 NRW-27976Landeshaushaltsordnung (LHO)
Alle Buchungen sind zu belegen.
§ 5 SVRVVerordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung
Alle Buchungen müssen belegt sein; bei Eröffnungs- und Abschlußbuchungen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Es ist sicherzustellen, daß eine…
§ 33 Abs. 1 HGrGGesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Über Zahlungen ist nach der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen Ordnung in zeitlicher Folge Buch zu führen. Das für die Finanzen zuständige Ministerium…