§ 75 SäHO SNSächsische Haushaltsordnung
Alle Buchungen sind zu belegen.
§ 75 BHOBundeshaushaltsordnung
Alle Buchungen sind zu belegen.
§ 75 LHOGesetz Nr. 938 betreffend Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) Vom 3. November 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999
Alle Buchungen sind zu belegen.
§ 75 NRW-27976Landeshaushaltsordnung (LHO)
Alle Buchungen sind zu belegen.
§ 33 SN-1923Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung
Die Buchungen müssen durch Kassenanordnungen und Zahlungsnachweise, ferner durch Unterlagen, aus denen sich der Grund der Erträge oder Aufwendungen, der…